Vollrente

Vollrente
Vọll|ren|te, die:
1. Unfallrente bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit.
2. höchstmögliche Rente, die jmd. nach Erreichen der Altersgrenze bezieht.

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Vollrente,
 
Teilrente, Unfallversicherung 1).

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Vọll|ren|te, die: 1. Unfallrente bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit. 2. höchstmögliche Rente, die jmd. nach Erreichen der Altersgrenze bezieht.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Vollrente — 1. ⇡ Rente der gesetzlichen Unfallversicherung in Höhe von zwei Drittel des ⇡ Jahresarbeitsverdienstes, die ein Versicherter bei Verlust der Erwerbsfähigkeit erhält (§ 56 III 1 SGB VII). 2. Begriff in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 42 SGB …   Lexikon der Economics

  • Pension — Offiziere, einschl. Sanitätsoffiziere des Reichsheeres, der kaiserlichen Marine und der kaiserlichen Schutztruppen. Im deutschen Heer hat jeder aktive Offizier und Sanitätsoffizier nach dem Reichsgesetz vom 31. Mai 1906 Anspruch auf eine… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Unfallversicherung — Zunächst erschien das (gewerbliche) Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884; ihm folgen die sogen. Ausdehnungsgesetze vom 28. Mai 1885 betreffend die Betriebe der Transportanstalten, der Marine und Heeresverwaltung, vom 15. März 1886… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Teilrente — Teil|ren|te, die: 1. Altersrente, bei der der Empfänger nur einen Teil der vollen Rente bezieht u. dafür noch mit einer verringerten Stundenzahl weiter in seinem Beruf arbeitet. 2. (in der Unfallversicherung) Teil der vollen Rente, die jmd. wegen …   Universal-Lexikon

  • Unfallversicherung — Ụn|fall|ver|si|che|rung 〈f. 20〉 Versicherung von Personen gegen berufl., finanziellen Schaden durch Unfall * * * Ụn|fall|ver|si|che|rung, die: 1. Versicherung von Personen gegen die Folgen eines Unfalls: eine U. abschließen. 2. Unternehmen, das… …   Universal-Lexikon

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  • Verletztenrente — wichtigste Geldleistung der gesetzlichen ⇡ Unfallversicherung (§§ 56 ff. SGB VII). Die V. soll den Unterhalt des Verletzten und seiner Angehörigen in dem Umfang sichern, in dem die Erwerbsfähigkeit durch Folgen eines ⇡ Arbeitsunfalls, ⇡… …   Lexikon der Economics

  • AVmG — Basisdaten Titel: Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens Kurztitel: Altersvermögensgesetz Abkürzung: AVmG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich …   Deutsch Wikipedia

  • Altersvermögensgesetz — Basisdaten Titel: Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens Kurztitel: Altersvermögensgesetz Abkürzung: AVmG Art …   Deutsch Wikipedia

  • Ausstrahlung (Sozialversicherung) — Ausstrahlung ist ein Begriff aus dem deutschen Sozialversicherungsrecht und bezeichnet den Tatbestand, dass bei einer vorübergehenden Verlagerung des Beschäftigungsortes eines Arbeitnehmers aus dem Inland in das Ausland weiterhin die deutschen… …   Deutsch Wikipedia

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